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   BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86   

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BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86 (https://dejure.org/1987,9986)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1987 - 9 CB 170.86 (https://dejure.org/1987,9986)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1987 - 9 CB 170.86 (https://dejure.org/1987,9986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mögliche Ablehnung eines Beweisantrages im Falle falscher Angaben eines Asylsuchenden bezüglich seiner politischen Verfolgung - Zulassung der Revision im Fall mehrerer selbstständig tragender Begründungen im Urteil - Voraussetzung für die Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86
    Unter diesen Umständen brauchte sich dem Berufungsgericht die Einholung eines weiteren Gutachtens nicht aufzudrängen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86
    Ist ein Urteil jedoch auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86
    Auf den ersten Punkt kam es jedoch nach der bei Beurteilung eines geltend gemachten Aufklärungsmangels stets zugrundezulegenden materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143) nicht an, das hinsichtlich der Frage, ob in I. eine Fluchtalternative besteht, allein auf die Sicherheit des Klägers vor politischer Verfolgung abgehoben hat.
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86
    Es unterliegt in der Tat erheblichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht aus dem Urteil vom 8. Februar 1983 a.a.O. sowie aus dem von ihm weiter angeführten Beschluß vom 27. April 1984 - BVerwG 9 B 26.84 - wie offenbar geschehen einen Rechtssatz des Inhalts ableiten zu können glaubt, bei Unglaubwürdigkeit der Angaben des Klägers über von ihm angeblich erlittene, substantiiert vorgetragene politische Verfolgung dürfe ein Beweisantrag - was zulässig wäre - nicht nur dann abgelehnt werden, wenn er die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Asylsuchenden zum Gegenstand habe (vgl. dazu Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152), sondern sei auch stets dann unbeachtlich, wenn er unter Zeugenbenennung auf den Nachweis der Richtigkeit gerade der behaupteten eigenen persönlichen Erlebnisse des Asylsuchenden gerichtet sei.
  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86
    Eine tatsächlich vorhandene Beschränkung der Öffentlichkeit, die das Gericht trotz aufmerksamer Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht bemerkt hat, können ihm nicht als Verfahrensfehler angelastet werden; eine derartige nicht erkennbare Beschränkung der Öffentlichkeit gefährdet das Vertrauen der Allgemeinheit oder des Einzelnen in die Objektivität der Rechtspflege nicht, die der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens gewährleisten soll (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - DÖV 1984, 889 = BayvBl. 1984, 349 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 9 B 26.84

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Politische Tätigkeit im

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1987 - 9 CB 170.86
    Es unterliegt in der Tat erheblichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht aus dem Urteil vom 8. Februar 1983 a.a.O. sowie aus dem von ihm weiter angeführten Beschluß vom 27. April 1984 - BVerwG 9 B 26.84 - wie offenbar geschehen einen Rechtssatz des Inhalts ableiten zu können glaubt, bei Unglaubwürdigkeit der Angaben des Klägers über von ihm angeblich erlittene, substantiiert vorgetragene politische Verfolgung dürfe ein Beweisantrag - was zulässig wäre - nicht nur dann abgelehnt werden, wenn er die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsstaat des Asylsuchenden zum Gegenstand habe (vgl. dazu Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152), sondern sei auch stets dann unbeachtlich, wenn er unter Zeugenbenennung auf den Nachweis der Richtigkeit gerade der behaupteten eigenen persönlichen Erlebnisse des Asylsuchenden gerichtet sei.
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